In Kürze

Das Kollegium der Grundschule am Kollwitzplatz evaluiert und arbeitet regelmäßig am Schulprogramm. Dieses wird regelmäßig den neuen Gegebenheiten und Voraussetzungen für unsere Schule angepasst. Unser Schulprogramm ist hier zu finden. 

Zwei Schuljahre lang hat sich das Kollegium mit unserem Schulinternen Curriculum beschäftigt.  Das Ergebnis ist hier einzusehen. 

Im Schuljahr 2017 / 18 nutzte das Kollegium die Studientage für die Erarbeitung eines Bewertungskonzeptes. In diesem Konzept sind Grundsätze der Bewertung enthalten, aber jedem /-r Pädagog*in einen Ermessenspielraum überlassen. Die Bewertungsgrundsätze beziehen sich auf die Leistungen in den einzelnen Fächern sowie fächerübergreifend. Das Bewertungskonzept ist hier zu finden. 

Als Team der Schulanfangsphase bemühen wir uns, den Kindern den Übergang von der Kita in die Schule zu erleichtern. Hierzu kooperieren wir mit einigen Kitas der Schulumgebung. In unseren jahrgangsgemischten Klassen übernehmen die Schüler der 2. Klassen die Patenschaften über die Schulanfänger. 
Unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder werden wir durch individuelle Förderung und differenziertes Arbeiten gerecht. Schritt für Schritt führen wir die Kinder an das eigenständige und selbst organisierte Lernen heran. Die Freude am Lernen wird durch außerschulische Lernorte und vielfältige auch klassenübergreifende Projekte verstärkt.

Wir haben seit dem Schuljahr 2012/13 ein breites Angebot für unsere Schüler geschaffen.

Wahlpflichtkurse ab Jahrgangsstufe 3:

  • Kursangebote für die Klassenstufen 3/4 jahrgangsübergreifend als Projektunterricht, in kleinen Gruppen
  • zwei Stunden wöchentlich, laufend für ein halbes Schuljahr, in enger Zusammenarbeit mit dem Hort
  • Kursangebote für die Klassenstufen 5/6 jahrgangsübergreifend als Projektunterricht, in kleinen Gruppen
  • zwei Stunden wöchentlich, laufend für ein halbes Schuljahr
  • halbjährliche Präsentation der Ergebnisse und begleitende Evaluation     

Ziele der Kurse:

  • Vermitteln von Kenntnissen im sprachlich-musisch-künstlerischem Bereich, im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich, im geschichtlich-geographischen Bereich, auf handwerklichem und sportlichem Gebiet
  • Fördern die Entwicklung besonderer Fähigkeiten und Interessen unserer Kinder
  • Fördern die Entwicklung der Sozialkompetenz: Teamfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft, Umgang mit Kritik, Anstrengungsbereitschaft 

Schüler*innen dürfen ab 7:30 Uhr das Schulgebäude betreten.

  
 1. Stunde    8:00 bis 8:45 Uhr
  Frühstückspause
 2. Stunde 9:00 bis 9:45 Uhr
  1. Hofpause
 3. Stunde 10:10 bis 10:55 Uhr
 4. Stunde 11:00 bis 11:45 Uhr
  2. Hofpause und Mittagessen 
 5. Stunde 12:30 bis 13:15 Uhr
 6. Stunde 13:20 bis 14:05 Uhr
 7. Stunde 14:10 bis 14:55 Uhr
 8. Stunde 15:00 bis 15:45 Uhr

Ab 15:45 Uhr ist das Schulhaus und ab 16:00 Uhr das Schulgelände (außer Hortbereich) verschlossen.

Die Schulleitung kann entsprechend der Witterung hitzefrei anordnen. Hitzefrei findet in unserer Schule als verkürzter Unterricht statt:

 1. Stunde    8:00 bis 8:45 Uhr
  Frühstückspause
 2. Stunde 9:00 bis 9:45 Uhr
  1. Hofpause
 3. Stunde 10:10 bis 10:40 Uhr
 4. Stunde 10:45 bis 11:15 Uhr
  2. Hofpause 
 5. Stunde 11:45 bis 12:15 Uhr
 6. Stunde 12:15 bis 12:45 Uhr
  

Eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule ist in der Zeit von 7:30 – 13:30 Uhr gewährleistet. 

Den aktuellen Geschäftsverteilungsplan finden sie hier.

Bei allen Belangen ist grundsätzlich die Vorgehensweise aus unserem Kommunikationskonzept einzuhalten. Eine grundsätzliche Übersicht findet sich auch in der Übersicht zum Konfliktmanagement.

Wenn sie dringenden Bedarf an einem Elterngespräch haben, nutzen sie bitte das Formular und leiten dieses an die Klassenleitung.

Anträge auf Freistellung müssen immer in Papierform über die Klassenleitung eingereicht werden. Dazu soll der Antrag auf Befreiung genutzt und an die Klassenleitung gegeben werden. Anfragen per Mail an das Sekretariat werden nicht bearbeitet und abgelehnt.

Anträge für bis zu drei Tagen kann die Klassenleitung bescheiden, Anträge darüber hinaus oder zu Ferienrandzeiten müssen von der Schulleitung genehmigt werden (nach Rücksprache mit der Klassenleitung).

Anträge, die einer Zustimmung der Schulleitung bedürfen, müssen grundsätzlich 6 Werktage vor Freistellungstermin eingereicht werden. Nicht fristgerechte Anträge werden grundsätzlich abgelehnt, in Notfällen suchen Sie bitte den persönlichen Kontakt mit der Klassenleitung, diese tritt dann in Kontakt zur Schulleitung.

Anträge die lediglich der Verlängerung von Urlaub dienen sind laut AV Schulbesuchspflicht nicht zu genehmigen.