Liebe Eltern,
die Schulanmeldung für den Schulanfang 2025 steht vor der Tür. Im Zeitraum vom 7. Oktober bis 18. Oktober 2024 können die Kinder aus unserem Einzugsgebiet im Sekretariat angemeldet werden. Bitte schauen sie für die Anmeldezeiten auch in den offiziellen Brief der Schule.
Sie können den Anmeldeprozess deutlich beschleunigen, indem Sie die Unterlagen vollständig und bereits vorausgefüllt dabei haben. Wir benötigen dazu auch die Personalpapiere von beiden Erziehungsberechtigten sowie den Impfausweis (Masern!) und die Geburtsurkunde des Kindes zur Ansicht.
Bei vorzeitiger Einschulung benötigen wir den QuaStA-Bogen (von der Kita). Bei Antrag auf Rückstellung wird die fachliche Stellungnahme der Kita bis Ende Februar 25 benötigt.
Neu: Ab der Anmeldung zum Schulanfang 2025 müssen die Erziehungsberechtigten eine Anmeldung zum Religionsunterricht ausfüllen, dabei kann auch die Nichtteilnahme angekreuzt werden. Bitte beachten Sie dazu den Elternbrief der Senatsverwaltung.
Das Sekretariat ist im Anmeldezeitraum zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr für die Anmeldung geöffnet. Nachmittagszeiten entnehmen Sie bitte dem Einladungsbrief.
Wir verwenden in diesem Jahr einen Online-Terminkalender. Bitte buchen Sie nur einen Termin unter folgendem Link:
Termin zur Schulanmeldung 2025
Ist eine Einschulung an unserer Schule gewünscht, benötigen Sie folgende Dokumente:
Teil 1: Dokumente für die Einschulung an unserer Schule
- Anmeldung für das Schuljahr 2025 / 2026 (allgemein)
- Anmeldung zur Grundschule (Schulärztliche Untersuchung)
- Anmeldebogen für unsere Schule
- Anmeldebogen Religionsunterricht
- Antrag für ergänzende Förderung und Betreuung
- Vollmacht für die Schulanmeldung bei Abwesenheit einer sorgeberechtigten Person
- Personaldokumente aller Erziehungsberechtigten, Impfausweis und Geburtsurkunde des Kindes zur Ansicht
Hinweise für den Antrag zur ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort):
- Wir empfehlen die Beantragung der Spätbetreuung bis 18:00 Uhr.
- Die Ferienbetreuung ist generell inklusive. Kreuzen Sie den Punkt „Ferienbetreuung“ bitte nur an, wenn Sie keine Betreuung in der Schulzeit wünschen.
- Unter Punkt 2.2 „Kind mit Behinderung“ müssen mindestens zwei Kreuze (Paragraphenzuordnung § 99 oder § 35a) gesetzt werden.
- Alle Personensorgeberechtigten unterschreiben den Antrag bzw. erteilen eine entsprechende Vollmacht.
Wünschen Sie die Einschulung an einer anderen Schule, muss die Anmeldung trotzdem über uns laufen, sofern Sie im Einzugsgebiet gemeldet sind. Nutzen sie dafür die folgenden Hinweise und Dokumente.
Teil 2: Dokumente für die Einschulung an einer anderen Schule
- Anmeldung für das Schuljahr 2025 / 2026 (allgemein)
- Anmeldung zur Grundschule (Schulärztliche Untersuchung)
- Umschulung (Einschulung an einer andere Schule)
- Anmeldebogen zum Religionsunterricht
- Antrag für ergänzende Förderung und Betreuung
- Vollmacht für die Schulanmeldung bei Abwesenheit einer sorgeberechtigten Person
- Hinweise zur Einschulung an einer anderen Schule
- Personaldokumente aller Erziehungsberechtigten, Impfausweis und Geburtsurkunde des Kindes zur Ansicht
Bitte nehmen sie in jedem Fall die „Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ an unserer Schule zur Kenntnis.
Hinweise:
Dokumente der Seantsverwaltung finden Sie in der jeweils aktuellen Fassung auch hier: https://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/
Weitere Informationen gibt der Senat hier: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schule/artikel.382986.php